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Kerzenlichtgeschichte zum Thema: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung 13.05.2009 Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Klug sein heißt: Vorsorge treffen! Aufgrund eines Unfalls oder einer schweren unheilbaren Krankheit kann sich unser Leben von einer auf die andere Sekunde ändern. Nur die Wenigsten haben für den Notfall ausreichend vorgesorgt. Vielmehr denken wir oft: „Mich betrifft das nicht, mir wird schon nichts passieren...“. Passiert doch etwas ist es oft zu spät. Wenn wir nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, stellt sich die Frage – wer darf es dann tun? Wer darf verbindliche Erklärungen abgeben oder in ärztliche Behandlungen einwilligen? Nach geltender Rechtslage sind selbst die nächsten Angehörigen nicht automatisch befugt, für uns die persönlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu regeln, bzw. für uns zu entscheiden. Ohne ausdrückliche Bevollmächtigung z.B. des Ehegatten oder der Kinder bleibt oft nur der Weg der staatlichen Betreuung. Dies will in der Regel keiner. Wer sein Schicksal nicht in die Hände fremder Menschen legen möchte, muss also Vorsorge treffen. Die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge werden vorgestellt und erläutert, Tipps und Hinweise werden gegeben. Wir laden Sie herzlich zu diesem wichtigen Vortrag ein und freuen uns auf die anschließende Diskussion! Referentin: RA Frau Claudia Kobe - Knapp Ort: Elgersburg, Hotel am Wald, Schmückerstrasse 20 Zeit: Mittwoch, den 13.05.2009 Beginn: 19.30 Uhr bis ca. 21.30 Uhr Eintritt: 5,- € (Mitglieder frei) . |
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